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FBZ Fahrerbildungszentrum Halle & Eisleben

Begleitperson BF17: Pflichten, Rechte, Verantwortung

Lesezeit: 4 Min

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mindestalter 30, mindestens 5 Jahre Klasse B
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg
  • Während der Fahrt: 0,5 Promille Obergrenze, keine harten Drogen
  • Du bist Beobachter, nicht aktiv-eingreifender Fahrlehrer

Wer Begleitperson sein darf

Mindestalter 30 Jahre. Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B. Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg). Keine Verkehrsdelikte mit Punkten in den letzten Jahren (genaue Prüfung durch die Behörde).

Bis zu 5 Personen können beim BF17-Antrag als Begleitpersonen eingetragen werden. Üblich: Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten – manchmal auch ein älterer Freund der Familie.

Während der Fahrt

Promille-Grenze 0,5 für die Begleitperson. Wer mit 0,3 Promille als Begleitperson neben einem BF17-Fahrer sitzt, ist im rechtlich sicheren Bereich, ab 0,5 nicht mehr. Drogen tabu.

Du musst nicht aktiv eingreifen. Du bist Beobachter und Berater. Wenn der Fahrer einen Fehler macht, weist du nach der Fahrt darauf hin – nicht mitten im Verkehr durch Sprung ans Lenkrad.

Was du nicht darfst

Du bist nicht Fahrlehrer im rechtlichen Sinn. Du darfst nicht für Geld lehren, nicht systematisch Übungsstunden geben. Wer das macht, riskiert Bußgeld.

Du darfst auch nicht stetig in den Verkehr eingreifen. Wenn dein BF17-Fahrer regelmäßig gefährliche Situationen produziert: rede mit der Fahrschule, bevor jemand sich verletzt.

Was passiert, wenn du nicht dabei bist

Ohne eingetragene Begleitperson darf der BF17-Fahrer nicht fahren. Punkt. Wer ohne Begleitung fährt, riskiert: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt, in der Regel sofortiges Erlöschen der Fahrerlaubnis (man muss komplett neu anfangen, inklusive Theorie).

Deshalb: Wenn du dich als Begleitperson einträgst, plane realistisch, ob du ausreichend zeitlich verfügbar bist. Sonst wird der Schein für den Jugendlichen schnell wertlos.

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