Was Probezeit bedeutet
Die Probezeit beginnt mit dem Tag, an dem du den Führerschein erhältst, und läuft 2 Jahre. In dieser Phase werden Verstöße strenger geahndet – nicht stärker bestraft im Sinn höherer Bußgelder, sondern mit zusätzlichen Maßnahmen.
Verstöße werden in zwei Stufen unterschieden: A-Verstöße (schwerere Delikte wie Rotlichtfahrt, Vorfahrtmissachtung, deutliche Geschwindigkeitsübertretung) und B-Verstöße (leichtere wie zu enges Parken).
Was nach einem A-Verstoß passiert
Schon der erste A-Verstoß führt zu einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das Aufbauseminar kostet rund 350 bis 450 Euro, dauert 4 Sitzungen plus 1 Fahrt mit Coach.
Außerdem wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert. Wer das Aufbauseminar nicht macht, verliert den Führerschein.
Was nach zwei A-Verstößen passiert
Beim zweiten A-Verstoß (oder dem ersten plus zwei B-Verstößen) gibt es eine Verwarnung und die Anordnung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Beim dritten Vorgang wird der Führerschein in der Regel entzogen. Du musst die ganze Prozedur (theoretische und praktische Prüfung) erneut durchlaufen, ggf. mit MPU davor.
0,0 Promille und andere strikte Regeln
In der Probezeit gilt 0,0 Promille – auch nach 24 Uhr, auch im Privatauto. Ein Bier vorher ist nicht mehr „grenzwertig", sondern Verstoß.
Dieselbe Regel gilt für alle unter 21 Jahre, auch nach Ende der Probezeit. Wer also mit 17 BF17 bestand, hat bis 21 Jahre Null-Promille-Pflicht.